
Wurzelspitzenresektion: Wie sich Zähne retten lassen?
19.03.2025Empfindliche Zähne, anhaltende Zahnschmerzen, Verfärbungen – Karies zählt zu den häufigsten Zahnerkrankungen und betrifft über 90 Prozent der europäischen Bevölkerung. In fortgeschrittenen Fällen bleibt es nicht bei äußeren Beeinträchtigungen, sondern es kann eine Entzündung des Zahninneren entstehen, die sich bis zur Wurzelspitze ausbreitet.
Eine unbehandelte Karies kann daher nicht nur zum Verlust des Zahns selbst führen, die Infektion kann auch auf den Kieferknochen übergreifen und schwerwiegende Komplikationen wie Abszesse im Gesichts- und Halsbereich verursachen.
Um Karies vorzubeugen, sind gründliche Zahnpflege, zahngesunde Ernährung und regelmäßige Zahnarztbesuche wichtig. Doch auch eine Karies lässt sich in den verschiedenen Stadien noch mit verschiedenen Möglichkeiten behandeln. Die Wurzelspitzenresektion (WSR) stellt neben der Wurzelbehandlung eine Möglichkeit dar, den erkrankten Zahn zu erhalten und die Entzündung zu heilen.
Wann eine Wurzelspitzenresektion notwendig ist
Eine anhaltende Entzündung im Bereich der Wurzelspitze führt schnell zum Abbau des umliegenden Knochens. Wenn die Entzündung an der Wurzelspitze nach einer Wurzelkanalbehandlung also nicht vollständig abheilt, empfiehlt der Zahnarzt meist die anschließende Wurzelspitzenresektion. Gleiches kann der Fall sein, wenn die Wurzelkanäle schwer zugänglich sind, der Zahn selbst schon beschädigt ist oder eine Wurzelkanalbehandlung aus anderen Gründen nicht möglich ist.
Zu den typischen Indikationen für eine WSR gehören:
- Komplizierte Wurzelverläufe
- Frakturen
- therapieresistente Infektionen
- mechanische Komplikationen wie nicht entfernbares Instrumentarium im Wurzelkanal
- überpresstes Füllmaterial oder tief sitzende Stifte, die eine konventionelle Therapie unmöglich machen Bei der Wurzelspitzenresektion wird die Spitze einer entzündeten Zahnwurzel entfernt. In der Regel wird sie immer dann in Erwägung gezogen, wenn eine konventionelle Wurzelkanalbehandlung nicht ausreichend war oder die Entzündung an der Wurzelspitze weiterhin besteht. Das Ziel jeder Wurzelspitzenresektion ist der langfristige Zahnerhalt.
Wie läuft eine Wurzelspitzenresektion ab?
Eine Wurzelspitzenresektion erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung. In speziellen Fällen – etwa bei umfangreicheren chirurgischen Maßnahmen oder auf Wunsch des Patienten – kann eine Sedierung oder Vollnarkose erfolgen. Eine stationäre Behandlung ist nur in Ausnahmefällen notwendig, beispielsweise bei komplexen Vorerkrankungen.
Der Eingriff beginnt mit dem präzisen Freilegen der Wurzelspitze. Diese wird um etwa zwei bis drei Millimeter gekürzt. Gleichzeitig wird entzündetes Gewebe aus der Umgebung entfernt. Um eine erneute Infektion zu verhindern, erfolgt der Verschluss des Wurzelkanals mit einem bioaktiven Zement. Anschließend wird die entstandene Knochenhöhle mit steriler Kochsalzlösung gespült, bevor das Gewebe mittels Naht wieder verschlossen wird. Nach der Behandlung kann es einige Tage dauern, bis die Heilung des Zahnfleisches vollständig abgeschlossen ist.
Gibt es Risiken bei einer WSR?
Wie bei allen chirurgischen Eingriffen bleibt auch bei dieser Behandlung ein Risiko. So können umliegende Strukturen, einschließlich benachbarter Zahnwurzeln und Weichgewebe, in Mitleidenschaft gezogen werden. Zudem besteht das Risiko von Wundinfektionen oder Blutungen.
Zu den möglichen Risiken zählen auch Schmerzen, Schwellungen und Blutergüsse im Bereich des behandelten Zahns nach dem Eingriff, die aber im Laufe des Heilungsprozesses abklingen. Sollten diese nicht abklingen, ist es sinnvoll einen Kontrolltermin beim behandelnden Zahnarzt oder der behandelnden Zahnärztin zu vereinbaren. In seltenen Fällen kommt es zu einer Schädigung von Nerven, was mit anhaltenden Taubheitsgefühlen einhergehen.
Dennoch: Mit einer professionellen und sorgfältigen Durchführung sowie einer guten Nachsorge sind die Risiken gering und die Erfolgschancen, den Zahn zu erhalten, überwiegen.
Wer trägt die Kosten der Wurzelspitzenresektion?
Die Kostenübernahme einer Wurzelkanalbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt voraus, dass der betroffene Zahn als erhaltungswürdig gilt. Dies trifft insbesondere auf hintere Backenzähne nicht automatisch zu. Ein Erhalt wird in der Regel nur dann als notwendig erachtet, wenn der Zahn eine geschlossene Zahnreihe stabilisiert, eine Verkürzung der Zahnreihe verhindert oder bereits vorhandener Zahnersatz durch die Behandlung gesichert werden kann. In Ausnahmefällen können weitere Faktoren eine Rolle spielen.
Bei einer Wurzelspitzenresektion sind zusätzlich eine Wurzelkanalfüllung und ein bakteriendichter Verschluss des Zahns erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für diesen Eingriff im Front- und Seitenzahnbereich, wenn das Wurzelkanalsystem mit anderen Verfahren nicht ausreichend behandelt werden kann. Bei Backenzähnen ist eine Kostenübernahme nur unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer Wurzelkanalbehandlung möglich.
Ob die Kosten für eine WSR übernommen werden, darüber beraten die Krankenkassen und in einigen Fällen auch der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin. Viele Zahnzusatzversicherungen etwa decken die Kosten einer Wurzelspitzenresektion ab.
Quellen:
- Das Gesundheitsportal medondo.health
- Gutmann, J.L. and Pitt, R. (1993). Management of the resected root end: a clinical review. 26(5), pp.273–383. doi:https://doi.org/10.1111/j.1365-2591.1993.tb00572.x.
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