No Limits – hier sind wir immer erreichbar:
Ihr Magazin für Zahngesundheit
NEWSLETTER ABONNIEREN UND AUF DEM LAUFENDEN BLEIBEN!

Unsere Historie

Nicht nur, weil wir uns darüber freuen. Sondern damit wir Ihr Anliegen erfahren.
Im Idealfall haben wir schon Antworten für Sie, bevor wir telefonieren.
Einfach ausfüllen – wir melden schnellstmöglich zurück. Vielen Dank!
Kieferorthopädie zur Kaiserlichen Post
Gartenstraße 1 (Eingang Bahnhofstr. 14)
29525 Uelzen
Telefon: (05 81) 38 95 95 80
Telefax: (05 81) 38 95 95 89
Kieferorthopädie zur Stadtkoppel
Walter-Bötcher-Str. 15
21337 Lüneburg
Telefon: (0 41 31) 266 60 22
Telefax: (0 41 31) 266 60 23
Ihr Magazin für Zahngesundheit
NEWSLETTER ABONNIEREN UND AUF DEM LAUFENDEN BLEIBEN!
Wichtiger Hinweis!
Liebe Patientinnen, liebe Patienten und liebe Eltern,
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr. Und auch bei Kindern und Jugendlichen können Kosten auf Sie zukommen, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur zum Teil übernimmt. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich z. B. bei Kindern nur in den KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) 3-5 an einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei KIG 1-2 sind die Kosten komplett zu übernehmen.
Bitte informieren Sie sich deshalb vor dem ersten Besuch in der Praxis um eine passende Zusatzversicherung für Ihr Kind. Sobald Sie in unserer Praxis zum Termin erscheinen und eine KIG-Einstufung vorgenommen werden muss, ist es für eine Versicherung zu spät, da die Behandlung dann von dem Versicherungsschutz ausgenommen wird.
Bitte informieren Sie sich auf der Website https://dzvs.de/kinder-kfo/ über passende Angebote bzw. lassen Sie sich unter der Rufnummer 02103-33 99 780 kostenlos telefonisch beraten.
Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team vom
Zahnschlösschen
Wichtiger Hinweis!
Liebe Patientinnen, liebe Patienten und liebe Eltern,
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Patienten über 18 Jahren eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr. Und auch bei Kindern und Jugendlichen können Kosten auf Sie zukommen, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur zum Teil übernimmt. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich z. B. bei Kindern nur in den KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) 3-5 an einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei KIG 1-2 sind die Kosten komplett zu übernehmen.
Bitte informieren Sie sich deshalb vor dem ersten Besuch in der Praxis um eine passende Zusatzversicherung für Ihr Kind. Sobald Sie in unserer Praxis zum Termin erscheinen und eine KIG-Einstufung vorgenommen werden muss, ist es für eine Versicherung zu spät, da die Behandlung dann von dem Versicherungsschutz ausgenommen wird.
Bitte informieren Sie sich auf der Website https://dzvs.de/kinder-kfo/ über passende Angebote bzw. lassen Sie sich unter der Rufnummer 02103-33 99 780 kostenlos telefonisch beraten.
Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team vom
Zahnschlösschen