Die Frühbehandlung verbessert die Wachstumsvoraussetzungen
Bestimmte Zahn- und Kieferfehlstellungen neigen dazu, im weiteren Verlauf eine Wachstumshemmung auszulösen. Daher ist unter anderem bei folgenden Befunden bereits eine Frühbehandlung ab dem 4. Lebensjahr erforderlich:
- „Vorbiss“ (sog. progener Formenkreis)
- Kreuzbiss
- Ausgeprägte Rücklage des Unterkiefers
Zum Einsatz kommen in der Regel herausnehmbare Geräte. Die Frühbehandlung dauert 1,5 bis 2 Jahre. Auch nach dem erfolgreichen Abschluss einer Frühbehandlung kann eine Hauptbehandlung erforderlich werden.